Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen

Seit Ende November befinden sich die Kindertagesstätten der Stadt Nossen – wie alle sächsischen Einrichtungen – im eingeschränkten Regelbetrieb. Dieser beinhaltet die Pflicht zur Bildung fester Betreuungsgruppen, was mit einem deutlich erhöhten Personalbedarf verbunden ist, da eine Gruppenzusammenlegung aus Gründen des Infektionsschutzes auch zu den Randzeiten nicht erfolgen kann. Die Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs ist durch Landesrecht, konkret die Schul- und Kita-Corona-Verordnung, vorgeschrieben. Die Stadt als Trägerin der Kindertagesstätten darf von dieser Vorgabe nicht abweichen. Mit der Novellierung der Verordnung wird diese Regelung bis mindestens 6. März fortgeschrieben.

Da uns vereinzelt Anfragen von Eltern erreichten mit der Bitte, die Öffnungszeiten wieder auf jene des uneingeschränkten Normalbetriebs zu erweitern, habe ich mich mit den Einrichtungsleiterinnen intensiv beraten. Hierbei ging es um die Frage, in welchem Umfang unter den gegebenen Umständen das Betreuungsangebot ausgeweitet werden kann. Im Ergebnis mussten wir leider feststellen, dass eine Verlängerung der Öffnungszeiten nicht abdeckbar ist. Bereits jetzt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtungen im erheblichen Umfang Überstunden angesammelt. Weiterhin stehen Kolleginnen und Kollegen aufgrund von Krankheit den Einrichtungen nicht zur Verfügung. Im Einsatz unserer Erzieherinnen und Erzieher sind wir durch den eingeschränkten Regelbetrieb limitiert, da ein Austausch des Personals zwischen den Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht erfolgen soll. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten, oder gar eine Rückkehr zu den in der Kita-Satzung definierten Maximalzeiten, ist daher leider unter den bestehenden Bedingungen nicht möglich, zumal wir aufgrund der absehbaren Omikronwelle bereits in Kürze mit weiteren Personalausfällen rechnen müssen. Lediglich im Hort Nossen konnten wir bereits vor 2 Wochen die Öffnung um eine halbe Stunde auf 6:30 Uhr vorverlegen. Dies werden wir auch im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten beibehalten. Für alle übrigen Kindertageseinrichtungen gelten bis zum Auslaufen des eingeschränkten Regelbetriebs, somit vorerst bis 06.03.2022, die Öffnungszeiten von 7 bis 16 Uhr. Damit bleibt in den Einrichtungen der Stadt Nossen eine bis zu neunstündige Betreuung möglich. Die Betreuungsverträge (alt 10 Stunden) bleiben automatisch auf 9 Stunden reduziert, solange wir keine längere Betreuungszeit anbieten können.

Unsere Recherche im Umland hat ergeben, dass andere Einrichtungsträger den eingeschränkten Regelbetrieb ebenfalls durch Verkürzungen der Öffnungszeiten (teilweise im deutlicheren Maß) umsetzen. Ich bitte um Verständnis, dass auch der Stadt Nossen momentan keine anderen Instrumente zur Verfügung stehen. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass wir stets um Neueinstellungen pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht sind und diese im Rahmen der eingehenden, geeigneten Bewerbungen auch vornehmen.

Christian Bartusch

Bürgermeister

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