Öffnung der städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 20.05.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Landkreis Meißen hat mit heutiger Notbekanntmachung informiert, dass an fünf aufeinander folgenden Werktagen im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschritten hat. Somit dürfen ab dem 20. Mai 2021 die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Ebenfalls ist ab dem 20. Mai 2021 das Verbot der Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen und ähnliche Einrichtungen aufgehoben. Die Durchführung von Präsenzunterricht ist für diese Einrichtungen in Form von Wechselunterricht zulässig.

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind somit ab Donnerstag wieder geöffnet und die Kinder werden im eingeschränkten Regelbetrieb betreut. Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die Elternbeiträge nur für die Zeiten der Schließzeit erstattet werden können. Die Erstattung erfolgt wochenweise nachträglich, wenn das Kind die gesamte Woche die Einrichtung nicht genutzt hat.

Nossen, den 18.05.2021

Christian Bartusch
Bürgermeister

 

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