Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten im Rahmen GAK Regionalbudgets im ländlichen Raum 2025 zur Umsetzung der LEADER Entwicklungsstrategie der LAG Klosterbezirk Altzella

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen des Regionalbudgets KBAZ 2025 zur Einreichung von Vorhaben auf.

Nr. des Aufrufes:                                            1-2025-RB-KBAZ

Start des Aufrufes:                                          09.01.2025

Einreichefrist:                                                 27.02.2025

Einreicheform:                                                schriftlich als Dokument oder per E – Mail

Einzureichen bei:                                            Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
OT Niederstriegis
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein
Tel.: 03431 6788720 und -21
E-Mail: rm@klosterbezirk-altzella.de oder gottwald@klosterbezirk-altzella.de

Rechtsgrundlagen:

Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für den Zeitraum 2023 bis 2026, Förderbereich 1 – Integrierte ländliche Entwicklung

https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014) vom 15.12.2014

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14205-Foerderrichtlinie-Laendliche-Entwicklung

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Klosterbezirk Altzella Förderperiode 2023 – 2027

https://www.klosterbezirk-altzella.com/leader-2023-2027/

Räumlicher Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 – 2027

https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nichtinvestiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkung bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet KBAZ umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der RL LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in der Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden. Im Klosterbezirk Altzella ist das Stadtgebiet Hainichen von einer Förderung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall beim Regionalmanagement nachfragen.

Inhalt des Aufrufes:

Dieser Aufruf umfasst Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtausgaben 20.000 € Brutto unabhängig von einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung nicht übersteigen. Pro Objekt/Vorhaben und Antragsteller kann nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten/Vorhaben zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Unterstützt werden ausschließlich Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER Entwicklungsstrategie (LES) Klosterbezirk Altzella Förderperiode 2023 – 2027 dienen.

Der Aufruf richtet sich an Projekte, die folgenden Fördergegenständen nach GAK-Rahmenplan zugeordnet werden können.

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:

Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Maßnahmen 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung

Höhe des Förderbudgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:                     126.000,00 €

Höhe der Förderung:

Für diese Kleinprojekte wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% gewährt.

Mindestzuschuss:               1.600,00 €                   Mindestausgaben:                                      2.000,00 €

Maximaler Zuschuss:        16.000,00 €                   bezogen auf förderfähige Ausgaben:         20.000,00 €

Sachleistungen und eigene Personalkosten werden nicht als Eigenmittel anerkannt. Die Intensität des ehrenamtlichen Engagements fließt mit 25 % in die Bewertung ein.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme auf Basis bezahlter Rechnungen (Vorfinanzierung).

Die Zuwendung ist nicht an Dritte übertragbar.

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Das Vorhaben darf erst nach Abschluss einer Fördervereinbarung begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist nicht möglich.

Die Vorhaben müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

  • Das Kleinprojekt dient dem Allgemeinwohl und der öffentlichen Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • Es besteht kein Zweifel oder anderweitige Information betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes.
  • Der Letztempfänger kann das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren.
  • Die beantragten Ausgaben sind angemessen.

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen.

Ausgewählte Vorhaben können durch Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. mit Foto, einer Vorhabensbeschreibung und der Nennung des Vorhabensträgers veröffentlicht werden. Der LAG und ihren Vertretern ist Zutritt im Rahmen von Besichtigungen zu gewähren.

Zugelassene Antragsteller:

Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, sind eingetragene Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als Körperschaften öffentlichen Rechts.

Ausführungszeitraum:

Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein. Es ist im Jahr 2025 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber Regionalentwicklung KBAZ e.V. ist der 01.11.2025.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien der LAG gemäß der im Antragsformular definierten Auswahl- und Ausschlusskriterien, im Rahmen des bereitstehenden Regionalbudgets durch das LEADER-Entscheidungsgremium, welcher mit der Genehmigung der LES Klosterbezirk Altzella Förderperiode 2023 – 2027 durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) am 01. März 2023 bestätigt wurde.

Die Auswahlkriterien und die beizubringenden Unterlagen für den Antrag sind veröffentlicht unter www.klosterbezirk-altzella.com/regionalbudget-antragstellung/.

Im Rahmen der Auswahlsitzung können Antragsteller aufgefordert werden, das Projekt persönlich vorzustellen.

Zuwendungen für bereits ab 2019 über das Regionalbudget geförderte Projekte sind nicht möglich.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl des eingereichten Vorhabens und Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Regionalbudget. Gegen die Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums kann kein Einspruch erhoben werden.

Die Mitgliedskommunen der Region Klosterbezirk Altzella finanzieren 10% der ausgereichten Zuwendungen.

Nicht gefördert werden alle Maßnahmen und Projekte, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, gegen geltendes Recht verstoßen und/oder parteipolitischen Bekenntniszwecken und/oder ausschließlich privaten Interessen dienen.

Zuwendungsempfänger sind aufgerufen, über ihr Vorhaben öffentlich in Amtsblättern, auf der Vereinswebseite, in sozialen oder anderen Medien zu berichten.

Beratende Stelle und Ansprechpartner für Auskünfte:

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Regionalmanagement LEADER

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Tel.: 03431 6788720 und 03431 6788721

E-Mail: rm@klosterbezirk-altzella.de oder gottwald@klosterbezirk-altzella.de

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