Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten im Rahmen Regionalbudget zur Umsetzung der LEADER Entwicklungsstrategie der LAG Klosterbezirk Altzella

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen des Regionalbudgets KBAZ 2021 zur Einreichung von Vorhaben auf.

Nr. des Aufrufes: 1 – 2021 Regionalbudget

Start des Aufrufes: 20. April 2021

Einreichefrist: 25. Mai 2021

Einreicheform: schriftlich als Dokument oder per E – Mail mit Nachreichung Originalantrag per Post

Einzureichen bei:

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. Regionalmanagement LEADER

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Tel.: 03431 6788720 und 03431 6082108

E-Mail: rm@klosterbezirk-altzella.de oder

gottwald@klosterbezirk-altzella.de

Rechtsgrundlagen:

Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ Förderbereich 1 – Integrierte ländliche Entwicklung, Maßnahme Nr. 10 Regionalbudget

https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/_Texte/GAK-Rahmenplan.html

in Verbindung mit Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014)

LEADER Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella

https://www.klosterbezirk-altzella.com/leader-entwicklungsstrategie.html

Räumlicher Geltungsbereich der LEADER Region

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Gebietskulisse_2014_2020_Internet_Stand_20190501.pdf

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nichtinvestiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkung bis 5.000 Einwohner im LEADER Gebiet KBAZ umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der RL LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in der Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden. Im Klosterbezirk Altzella sind die Stadtgebiete Hainichen und Roßwein von einer Förderung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall beim Regionalmanagement nachfragen.

Inhalt des Aufrufes:

Dieser Aufruf umfasst Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtausgaben 20.000 € Brutto, unabhängig von einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung, nicht übersteigen. Pro Objekt/Vorhaben und Antragsteller kann nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten/Vorhaben zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Unterstützt werden ausschließlich Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER – Entwicklungsstrategie dienen.

Der Aufruf richtet sich an Projekte, die folgenden Fördergegenständen GAK Rahmenplan Maßnahmen 3.0 und 4.0 zugeordnet werden können.

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung
  • Erhaltung und Gestaltung von öffentlich genutzten Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen

b) in kleine Infrastrukturen,

d) zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz,

e) zugunsten des ländlichen Tourismus und

f) zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern

umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung

Maßnahme 4.0 dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

  • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen

Er richtet sich an Vorhaben, die der Umsetzung der strategischen LEADER Ziele in den Handlungsfeldern A bis F dienen.

Die Teilnahme an einer Infoveranstaltung zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel ist Voraussetzung für die Antragstellung und Teil der Ausschlussprüfung. (siehe Antragsformular Nr.9 Pkt.11)

Höhe des Förderbudgets das für diesen Aufruf bereitsteht:                      150.000,00 €

Höhe der Förderung:

Für diese Kleinprojekte wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% gewährt.

Mindestzuschuss: 1.600,00 € - Mindestausgaben: 2.000,00 €

Maximaler Zuschuss:16.000,00 € - max. Ausgaben: 20.000,00 €

Sachleistungen und eigene Personalkosten werden nicht als Eigenmittel anerkannt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme auf Basis bezahlter Rechnungen. (Vorfinanzierung)

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Das Vorhaben darf erst nach Abschluss einer Fördervereinbarung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahme Beginn ist nicht möglich.

Die Zuwendung ist nicht an Dritte übertragbar.

Es gelten Förderausschlüsse nach GAK Rahmenplan.

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen

Ausgewählte Vorhaben können mit Foto, einer Vorhabensbeschreibung und der Nennung des Vorhabensträgers veröffentlicht werden. Der LAG und ihren Vertretern ist Zutritt im Rahmen von Besichtigungen zu gewähren.

Zugelassene Antragsteller:

Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger,

sind eingetragene Vereine.

Ausführungszeitraum:

Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein. Ein Beginn ist mit Abschluss der Fördervereinbarung möglich. Es wird angestrebt, dass bis 01.07.2021 die Vereinbarung vorliegt. Das Vorhaben ist bis spätestens 01.11.2021 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber Regionalentwicklung KBAZ e.V. ist der 01.11.2021.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien der LAG gemäß der im Antragsformular definierten Auswahl- und Ausschlusskriterien, im Rahmen des bereitstehenden Regionalbudgets durch das LEADER-Entscheidungsgremium, welcher mit der Genehmigung der LES KBAZ durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.

Die Auswahlkriterien und die beizubringenden Unterlagen für den Antrag sind veröffentlicht unter www.klosterbezirk-altzella.com (Unser LEADER/aktueller Aufruf/Regionalbudget, Projektantrag für Kleinprojekte mit Bewertungs- und Ausschlusskriterien).

Im Rahmen der Auswahlsitzung können Antragsteller aufgefordert werden, das Projekt persönlich vorzustellen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl des eingereichten Vorhabens und Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Regionalbudget. Gegen die Auswahlentscheidung des EG kann kein Einspruch erhoben werden. Die Mitgliedskommunen der Region Klosterbezirk Altzella finanzieren 10% der ausgereichten Zuwendungen.

Nicht gefördert werden alle Maßnahmen und Projekte, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, gegen geltendes Recht verstoßen und/oder parteipolitischen Bekenntniszwecken dienen.

Beratende Stelle und Ansprechpartner für Auskünfte:

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Regionalmanagement LEADER

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Tel.: 03431 6788720 und 03431 6082108

E-Mail: rm@klosterbezirk-altzella.de oder gottwald@klosterbezirk-altzella.de

 

Diese Investition wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

Sie wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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