Breitbandausbau: Unterschied zwischen Grundstücksnutzungs- und Glasfaservertrag

Mit Schreiben vom 05.05.2021 informierte die Stadt Nossen die Eigentümer förderfähiger Grundstücke über das Breitbandprojekt, welches die Stadt mit dem Partner Vodafone realisiert. Das Landratsamt wies daraufhin, dass das dieses Schreiben beim Leser den Eindruck erwecken könnte, dass ein Glaserfaserhausanschluss nur dann erfolgen würde, wenn gleichzeitig ein Nutzungsvertrag („Glasfaservertrag“) mit dem Unternehmen Vodafone abgeschlossen wird.

Für die Errichtung des Glasfaserhausanschlusses ist der Grundstücksnutzungsvertrag notwendig ist, der es Vodafone erlaubt, das Kabel auf dem Grundstück zu verlegen. Andernfalls würde die Erschließung an der Grundstücksgrenze enden. Bei einem späteren Anschluss müsste die Verlegung durch das Grundstück durch den Eigentümer selbst finanziert werden. Für die Nutzung des schnellen Internets ist zudem ein Glasfaservertrag notwendig. Das Netz wird anbieteroffen errichtet, sodass in der Folge auch andere Anbieter Nutzungsverträge für dieses Netz anbieten können. Die Frage der Erschließung ist hiervon losgelöst, das heißt, die oben genannten Grundstücksnutzungsverträge können auch ohne gleichzeitigen Abschluss eines Gasfaservertrages geschlossen werden.

Anders verhält es sich bei jenen Adressen, die im Rahmen des Vortriebs eigenwirtschaftlich von Vodafone angeschlossen werden. Hier ist die Anbindung an den Abschluss eines Glasfaservertrags gebunden, da dies außerhalb des Förderprogramms erfolgt. Entsprechende Adressen haben nicht das o. g. Bürgermeisterschreiben vom 05.05.2021 erhalten, sondern eine Karte der Vodafone.

Christian Bartusch
Bürgermeister

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