Das Ordnungsamt informiert: Lichtraumprofil

Was ist ein Lichtraumprofil?

Ein definierter Bereich über Straßen, Gehwegen und Radwegen (öffentlichen Verkehrsflächen).

Dieser ist von überhängenden Ästen und Büschen freizuhalten, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 Meter und bei Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter Luftraum freigehalten werden.

Der Bewuchs muss entlang der Geh- und Radwege bis zur Hinterkante der Geh- und Radwege zurückgeschnitten werden.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Bepflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.

Gemäß § 30 Straßenwegegesetz sind Grundstückseigentümer zum Beschneiden ihrer Pflanzen verpflichtet.

Stadtverwaltung Nossen

Ordnungsamt

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