Hinweis zum 2. Wahlgang der Bürgermeisterwahl am 8. November 2020

Sehr geehrte Wahlberechtigte,

wir möchten Sie bitten, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen! Die Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen wiederum einen Wahlschein für den zweiten Wahlgang ausgestellt.

Um Sie und unsere ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, gelten auch in unseren Wahllokalen besondere Sicherheitsvorkehrungen, die den gewohnten Ablauf in den Wahllokalen beeinträchtigen und zu verlängerten Wartezeiten führen können.

Gemäß den Hinweisen des Freistaates Sachsen für die Durchführung der Kommunalwahlen gilt in allen Wahllokalen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Wahlberechtigte ohne MNB kann der Zutritt zum Wahllokal verweigert werden.

Aufgrund der geforderten Abstandsregeln müssen teilweise die Anzahl der Wahlkabinen reduziert werden. Das kann zu verlängerten Wartezeiten und Warteschlangen vor den Wahllokalen führen. Bitte beachten Sie, dass auch in den Warteschlangen der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden soll.

Bitte bringen Sie zur Wahl in den Wahllokalen Ihren eigenen Stift mit (bevorzugt einen Kugelschreiber). Ebenfalls wird im Eingangsbereich Desinfektionsmittel bereitgestellt.

Gemäß der derzeit geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 12.10.2020 zum Vollzug des § 7 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor SARS-CoV-2 und COVID-19 (SächsCoronaSchVO) vom 29.09.2020 sind die Kontaktdaten von Wahlbeobachtern und sonstigen Besuchern zu erheben. Ebenso ist der Zeitpunkt der Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler zu dokumentieren.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, denn der Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer ehrenamtlichen Wahlhelfer hat für uns Priorität.

Nossen, im Oktober 2020

Uwe Anke
Bürgermeister

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