Informationen zur Jugendschöffenwahl

In diesem Jahr werden bundesweit die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt. Auch im Landkreis Meißen werden Frauen und Männer gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Riesa und Meißen sowie am Landgericht Dresden übernehmen möchten. Bewerbungen hierzu nimmt ab sofort das Kreisjugendamt Meißen entgegen.

Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter haben. Das Jugendschöffenamt ist damit ein anspruchsvolles Ehrenamt mit einer besonderen Verantwortung.

Das Kreisjugendamt ist damit beauftragt, eine Vorschlagliste mit doppelt so vielen Kandidaten zu erstellen, wie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden. Der Jugendhilfeausschuss beschließt diese Liste dann in seiner Sitzung im Juni 2023. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss aus dieser Vorschlagliste dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die dieses Ehrenamt ab 2024 für 5 Jahre ausüben.  

Konkret gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Meißen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Zudem sollen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein – wobei dies sowohl beruflicher als auch in privater Natur sein kann. Juristische Kenntnisse werden dagegen nicht erwartet. Wer zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen gewählt wird, ist grundsätzlich auch verpflichtet, an den für sie oder ihn vorgesehenen Hauptverhandlungen teilzunehmen.

Interessenten für das Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Kreisjugendamt Meißen, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen, E-Mail: kreisjugendamt@kreis-meissen.de. Dort ist auch das entsprechende Bewerbungsformular erhältlich. Alternativ kann dieses auf der Homepage des Kreisjugendamtes (www.kreis-meissen.de) heruntergeladen werden.

Für Fragen rund um die Bewerbung und das Jugendschöffenamt steht Ihnen Frau Herzog unter 03521 725-3202 zur Verfügung.

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