Zutritt zum Rathaus nur mit Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)
Aufgrund der Vorschriften der Sächsischen Coronanotfallverordnung ist der Zutritt zum Rathaus nur mit Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) erlaubt. Ein entsprechender Nachweis ist beim Eintreten vorzuzeigen.
Die Stadtverwaltung