Die Verfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfügung am Tag nach der Bekanntmachung wirksam (Amtsblatt 11/2025). Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Markt 31 in 01683 Nossen eingesehen werden.
Die Verfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfügung am Tag nach der Bekanntmachung wirksam (Amtsblatt 11/2025). Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Markt 31 in 01683 Nossen eingesehen werden.
Die Verfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfügung am Tag nach der Bekanntmachung wirksam (Amtsblatt 11/2025). Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Markt 31 in 01683 Nossen eingesehen werden.
Änderung des Geltungsbereiches und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB Nach Auswertung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes im Frühjahr 2025 wurde eine erneute Änderung des Geltungsbereiches und der Planung erforderlich. Wesentliche planungsrechtliche Änderungen gegenüber dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes sind:
Auf Grundlage der RL Bürgerbudget stellt die Stadt Nossen ein Gesamtbudget von 20.000 Euro für die Förderung von Klein- und Kleinstprojekten zur Verfügung. Die Bewilligung von Fördermitteln ist eine freiwillige Leistung der Stadt Nossen, die nur auf Antrag und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.