Alle Bekanntmachungen

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 die Änderung des aus zwei Teilen bestehenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ beschlossen (Beschluss Nr. 2024-BA-0110-1). Im Rahmen der Erarbeitung des geänderten Entwurfes wurde der Geltungsbereich im Norden des ursprünglichen Plangebietes angepasst, da für die aktuelle Entwicklung in dem Teilgebiet kein Bedarf besteht.

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Auslegung Widmung Ortsstraße Biberring

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 12.01.2023 die Widmung der Straße „Biberring“ im Wohngebiet Muldenblick in Rhäsa (Beschluss-Nr. 2023-BA-0005) gefasst. Die öffentliche Auslegung dieser Widmung findet in der Zeit vom 14.01. – 14.02.2025 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden statt.

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Verkehrsrechtliche Änderung Wirtschaftsweg Augustusberg - Siebenlehner Weg

Der gemäß des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Nossen als Eigentümerweg deklarierte Weg von der Straße Augustusberg bis Siebenlehner Weg (siehe Karte) wurde vom Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 31.10.2024 (AZ: 12 K 2040/21) als Privatgrundstück ohne Widmung festgestellt. Das bedeutet, dass dieses Privatgrundstück ab sofort für den öffentlichen Verkehr nicht mehr nutzbar ist.

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Förderaufruf Regionalbudget 2025 Lommatzscher Pflege

Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen des Regionalbudgets im ländlichen Raum 2025 zur Einreichung von Vorhaben auf.

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2. Aufruf zum Programm „Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch Förderung von Kleinprojekten“

Die Stadtverwaltung Nossen gibt den 2. Aufruf zur Richtline Bürgerbudget für das Haushaltsjahr 2024 bekannt. Das Programm beinhaltet die Förderung von Kleinstvorhaben. Die Richtlinie tritt am 01.04.2023 in Kraft. Auf Grundlage der RL Bürgerbudget stellt die Stadt Nossen ein Gesamtbudget von 20.000 Euro für die Förderung von Klein- und Kleinstprojekten zur Verfügung. Da noch Restmittel zur Verfügung stehen, erfolgt ein 2. Aufruf für die Beantragung.

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