Gewerbezentralregisterauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister informiert darüber, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) ausüben möchten.
Das Gewerbezentralregister ist kein Register, das sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.
Man kann auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal www.bundesjustizamt.de einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät/App auf dem Smartphone.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Ordnungsamt / Gewerbeangelegenheiten
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-433
ordnungsamt@nossen.de
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- bei juristischen Personen (Beispiel: AG, GmbH): Handels‐ oder Genossenschaftsregisterauszug
- bei Vertretung: entsprechende Vollmacht samt Unterschrift im Original und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers in Kopie sowie Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Kosten/Gebühren
- Auszug – 13,00 EUR
Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
- 150 GewO – Auskunft auf Antrag des Betroffenen
- 150 a GewO – Auskunft an Behörden
- 150 e GewO – Elektronische Antragstellung