Allgemeine Informationen
Das Bürgerbüro der Stadt Nossen darf unter bestimmten Voraussetzungen mündlich oder schriftlich Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:
- einfache Melderegisterauskunft (beinhaltet Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften, ggfls. Sterbedatum)
- erweiterte Melderegisterauskunft (beinhaltet des Weiteren frühere Namen, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Geburtsstaat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat)
Voraussetzung für die Erteilung der Melderegisterauskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind neben der Angabe des Namens und Vornamens mindestens zwei weitere Daten der gesuchten Person erforderlich:
- frühere Namen
- Geburtsdatum oder
- die letzte bekannte Anschrift
Ab dem 01. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die auskunftverlangende Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse (z. B. Vollstreckungstitel, Mahnbescheid o. ä.) glaubhaft gemacht werden.
Die Melderegisterauskunft unterbleibt, wenn Grund zur Annahme besteht, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Ferner wird die Auskunft für Personen, für die eine Auskunftssperre eingetragen wurde, nicht erteilt.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Erforderliche Unterlagen
- gültiges amtliches Personaldokument der vorsprechenden Person (Personalausweis oder Reisepass)
Kosten / Gebühren
- einfache Melderegisterauskunft mündlich 10,00 EUR / schriftlich 14,00 EUR
- erweiterte Melderegisterauskunft schriftlich 25,00 EUR
Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Melderegisteranfrage erfolgt in der Regel sofort. Bei Auskünften mit erhöhtem Verwaltungsaufwand wird die Antwort nach Prüfung auf dem Postweg versandt.