Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihr bisheriges Personaldokument bereits abgelaufen ist oder z. B. gestohlen wurde. Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses zu überbrücken.

Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich gestellt werden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Bürgerbüro

Frau Wagner
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Greschner
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 12 Monate) gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
  • Geburts- oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)

Erforderliche Unterlagen bei Kindern unter 16 Jahren

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)
  • Vaterschaftsanerkennung bzw. Sorgerechtsbeschluss, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht
  • schriftliche Einverständniserklärung von Sorgeberechtigten, wenn ein Elternteil nicht zum Termin erscheinen kann (Formular auf Homepage erhältlich)
  • aktuelles Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
  • das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein

Gültigkeit

Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.

Kosten / Gebühren

  • Ausstellung - 10,00 EUR

Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

PAuswG

PAuswV

PAuswGebV

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