Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihr bisheriges Personaldokument bereits abgelaufen ist oder z. B. gestohlen wurde. Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses zu überbrücken.
Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich gestellt werden.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Bürgerbüro
Frau Wagner
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Greschner
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- aktuelles Lichtbild (nicht älter als 12 Monate) gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
- Geburts- oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)
Erforderliche Unterlagen bei Kindern unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde des Kindes im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)
- Vaterschaftsanerkennung bzw. Sorgerechtsbeschluss, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht
- schriftliche Einverständniserklärung von Sorgeberechtigten, wenn ein Elternteil nicht zum Termin erscheinen kann (Formular auf Homepage erhältlich)
- aktuelles Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
- das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
Kosten / Gebühren
- Ausstellung - 10,00 EUR
Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.