Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Bürgermeister am 11. Oktober 2020 in der Stadt Nossen

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Oktober 2020 das Ergebnis der
Bürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt.

Ergebnis der Wahl

1. Zahl der Wahlberechtigten 8.822
2. Zahl der Wähler 4.858
3. Zahl der ungültigen Stimmen 59
4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 4.799

5. Zahl der für die einzelnen Bewerber und für andere Personen abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:

Bezeichnung des Wahlvorschlags (Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort)

Bewerberin/
Bewerber
(Familienname, Vornamen)

Beruf oder Stand

Anschrift (Hauptwohnung)

Stimmen

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Rabe,
Gerald

Berufssoldat

OT Deutschenbora
Hirschfelder Str. 2 01683 Nossen

2.125

Sozialdemokratische
Partei Deutschlands (SPD)

Bartusch,
Steffen Christian

Diplom-
Verwaltungswirt

Schützenstr. 18 01683 Nossen

1.508

Unabhängige
Bürgerliste - UBL

Haas,
Angela

Dipl.-Ing. LMT/ Berufsschullehrerin

OT Raußlitz
Hermann-Schaeffer-Str. 17
01683 Nossen

1.166

 

Da auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen ist, findet am 8. November 2020 ein zweiter Wahlgang nach § 44a Kommunalwahlgesetz statt.

Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Meißen, Dezernat Verwaltung, Rechts- und Kommunalamt, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen erhoben werden.

Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 89 Wahlberechtigte beitreten.

Nossen, den 22.10.2020

Uwe Anke
Bürgermeister

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