Allgemeinverfügung Nr. 02/2020

Widmung der Otto-Kühn-Straße in Nossen im Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 1. Erweiterung als Ortsstraße

1. Straßenbeschreibung

1.1. Straßenklasse: Ortsstraße

1.2. Bezeichnung der Straße: Otto-Kühn-Straße

1.3. Beschreibung des Anfangspunktes: Lindigtstraße, Flurstück 443/5, Gemarkung Wendischbora

1.4. Beschreibung des Endpunktes: Otto-Kühn-Straße (Wendehammer) Flurstück 83/11, Gemarkung Obereula

Die Otto-Kühn-Straße beginnt am Flurstück 443/5 der Gemarkung Wendischbora und verläuft in nord -südlicher Richtung und endet am Flurstück 83/11 der Gemarkung Obereula (Wendehammer).

1.5. Straßenlänge u. -breite: 0,450 km, 6,50 m

Gehweglänge u. -breite: 0,400 km, 1,50 m (einseitig bis Wendehammer)

1.6. Straßengrundstück: T. v. 443/10, 444/21, T. v. 444/22 der Gemarkung Wendischbora, T. v. 83/2 der Gemarkung Obereula

1.7. Gemeinde: Stadt Nossen

1.8. Träger der Straßenbaulast: Stadt Nossen

1.9. Widmungsbeschränkungen: keine

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung.

2. Verfügung/Wirksamwerden

2.1. Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 13.08.2020, Beschluss-Nr. 227-12/20, die unter Nr. 1 bezeichnete Straße gemäß § 6 Abs. 1 Straßengesetz des Freistaates Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, als öffentliche Straße gewidmet.

2.2. Die Straße ist in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Stadt Nossen einzutragen.

3. Wirksamwerden der Verfügung: Die Widmung tritt am Tage nach ihrer Bekannt-machung in Kraft.

4. Sonstiges

4.1. Gründe für die Widmung

Die zu widmende Fläche ist zur öffentlichen Nutzung als Verkehrsfläche zur Erschließung von Baugrundstücken Voraussetzung.

4.2. Öffentliche Auslegung

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Ort: Bauamt der Stadtverwaltung Nossen, Rathaus, im Vorraum zu Zimmer 8, Markt 31, 01683 Nossen

Zeit:

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Nossen. Markt 31, 01683 Nossen zu erheben.

 

Nossen, den 14.08.2020

Uwe Anke

Bürgermeister

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