Allgemeinverfügung Nr. 03/2020
Widmung der Otto-Kühn-Straße (Stichstraße am Wendehammer) in Nossen im Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 1. Erweiterung als beschränkt-öffentlicher Weg
1. Straßenbeschreibung
1.1. Straßenklasse: beschränkt-öffentlicher Weg
1.2. Bezeichnung der Straße: Otto-Kühn-Straße
1.3. Beschreibung des Anfangspunktes: Otto-Kühn-Straße (Wendehammer) Flurstück 83/2, Gemarkung Obereula
1.4. Beschreibung des Endpunktes: Flurstück 84/1, Gemarkung Obereula
Die Otto-Kühn-Straße (Stichstraße am Wendehammer) beginnt am Flurstück 83/2, Gemarkung Obereula (Wendehammer) verläuft in west-ost Richtung und endet am Flurstück 84/1, Gemarkung Obereula,
1.5. Straßenlänge u. -breite: 0,052 km, 5,00 m
1.6. Straßengrundstück: T. v. 83/11 der Gemarkung Obereula
1.7. Gemeinde: Stadt Nossen
1.8. Träger der Straßenbaulast: Stadt Nossen
1.9. Widmungsbeschränkungen: frei für Landwirtschaftsfahrzeuge
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung.
2. Verfügung/Wirksamwerden
2.1. Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 13.08.2020, Beschluss-Nr. 227-12/2020, die unter Nr. 1 bezeichnete Straße gemäß § 6 Abs. 1 Straßengesetz des Freistaates Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, als beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
2.2. Die Straße ist in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Stadt Nossen einzutragen.
3. Wirksamwerden der Verfügung: Die Widmung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
4. Sonstiges
4.1. Gründe für die Widmung
Die zu widmende Fläche ist zur öffentlichen Nutzung als Verkehrsfläche zur Erschließung von Baugrundstücken Voraussetzung.
4.2. Öffentliche Auslegung
Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Ort:
Bauamt der Stadtverwaltung Nossen, Rathaus, im Vorraum zu Zimmer 8, Markt 31, 01683 Nossen
Zeit:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Nossen. Markt 31, 01683 Nossen zu erheben.
Nossen, den 14.08.2020
gez. Uwe Anke
Bürgermeister