Ankündigung der Auslegung einer Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2024

Gemäß § 47 d Abs. 1 Bundes Immissionsschutzgesetz besteht für Kommunen, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.


Abhängig von der vorhandenen Lärmbetroffenheit, dem Ermessenspielraum, eventueller Einwendungen sowie unter Berücksichtigung der in ihre Zuständigkeit fallenden tatsächlichen Möglichkeiten zur Lärmminderung kann die Kommune darüber abwägen einen Lärmaktionsplan mit oder ohne Maßnahmen festzuschreiben.


Die Stadt Nossen hat vorgesehen einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu erstellen.


Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich im Zeitraum vom 21.06.2024 bis 22.07.2024 zu Lärmproblemen, welche in diesem Sachzusammenhang bestehen, zu äußern. Hinweise können schriftlich oder per E-Mail an bauamt@nossen.de vorgebracht werden.


Der veröffentlichte Berichtsentwurf des Lärmaktionsplanes ist innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.


Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangen Rückmeldungen die finale Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Stadtrat.

Stadtverwaltung Nossen
Bauamt

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