Anzeige von Bodenuntersuchungen nach § 38 SächsStrG - S 85 Ausbau südlich Lommatzsch, BA 3.2 (OD Mertitz)

Das LASuV, NL Meißen plant ab III. Quartal 2023 die Durchführung des Ausbaus der S 85 in der Ortsdurchfahrt Mertitz. Im Zuge der Fertigstellung der Ausführungs- und Ausschreibungsunterlagen müssen zusätzliche Bodenerkundungen durchgeführt werden. Die Aufschlusspunkte befinden sich hierbei teilweise außerhalb des bisherigen Straßengrundstücks auf privaten Grundstücken. Gemäß § 38 SächsStrG haben Eigentümer zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstige Vorarbeiten durch die Straßenbaubehörde oder von ihr Beauftragte zu dulden. Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die vom LASuV mit den Bodenerkundungen beauftragte Geotechnik Buschmann Ingenieurgesellschaft mbH die notwendigen Arbeiten im Januar 2023 durchführen wird.

Die geplanten Aufschlusspunkte befinden sich hierbei auf folgenden Grundstücken:

Kreis Meißen, Stadt Nossen, Gemarkung Mertitz, Flurstücke Nr. 27, 28, 66/20 und 87

Um zu den vorgesehenen Erkundungsstellen zu gelangen, sind folgende Grundstücke als Zuwegung betroffen:

Kreis Meißen, Stadt Nossen, Gemarkung Mertitz, Flurstücke Nr. 29/1, 30/1, 31, 32, 35/1, 37/1, 89

LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR - NIEDERLASSUNG MEISSEN
Referat 22 | Erhaltung und Bau von Radverkehrsanlagen und Straßen

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