Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“, geänderter Entwurf Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 die Änderung des aus zwei Teilen bestehenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ beschlossen (Beschluss Nr. 2024-BA-0110-1). Im Rahmen der Erarbeitung des geänderten Entwurfes wurde der Geltungsbereich im Norden des ursprünglichen Plangebietes angepasst, da für die aktuelle Entwicklung in dem Teilgebiet kein Bedarf besteht. Der aktuelle Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 11 ha umfasst nun die Flurstücke 511/4, 512/3, 512/4, 512/5, 513/1, 514, 515/1, 531, 532, 533, 534, 535, 536/1, 537/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 146/3, 146/4, 491/3, 499/1, 500, 512/2, 513/2, 513/3, 515/3, und 541/1 der Gemarkung Augustusberg.

In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Nossen den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ in der Fassung vom 17.01.2025 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Bereits mit der im Jahr 2020 beschlossenen Planung für das Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd wurde versucht, Baurecht für eine gewerbliche Entwicklung herzustellen. Das in der damaligen Planung vorgesehene Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel war jedoch nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Daher wurde nur eine Genehmigung des Bebauungsplanes mit Bedingungen erteilt, was dazu führte, dass eine Inkraftsetzung des Bebauungsplanes bis heute nicht erfolgte. Da das Entwicklungsinteresse der Stadt Nossen in diesem Bereich fortbesteht und um den getätigten planerischen Aufwendungen sowie dem Grunderwerb weiterhin einen Sinn zu geben, wurde der neue Planumgriff gewählt und ein Änderungsbeschluss für das „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ gefasst.

Aus den genannten Gründen sollen mit Hilfe der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben geschaffen werden.

Die Planunterlagen zum geänderten Entwurf werden mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4a abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025

im Internet unter https://www.nossen.de/bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden aus:

Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten kann vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@nossen.de).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet.  Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen Fachplanungen und -gutachten vor:

- Baugrunduntersuchung, 20.09.2024

- Schalltechnische Untersuchung, 21.08.2024

- Regenentwässerung – Kurzerläuterung Konzept, 12.12.2024

Folgende für die Planung relevanten Belange wurden festgestellt und berücksichtigt:

Grünordnung: Erhalt von Bäumen, Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen, Dachbegrünung, Flächenbefestigung, Niederschlagswasser, Zuordnung externer Kompensationsmaßnahmen (Rückbau von vier Wehren in Leuben zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines Gewässers und die Erreichung eines guten ökologischen Zustands),

Artenschutz: Einhaltung Bauzeitenregelung, Ökologische Baubegleitung u.a. zur Untersuchung von evtl. Vorkommen von Zauneidechsen

Immissionsschutz: Untersuchung zu Umwelteinwirkungen durch den Verkehr innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes, Einhaltung der relevanten Immissionswerte an maßgeblicher Umgebungsbebauung

Baugrund: Versickerung grundsätzlich möglich, individuelle Planung erforderlich

Entwässerung: Festsetzung der Fläche für ein Regenrückhaltebecken, Entwässerungskonzeption

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen (zum Entwurf in der Fassung vom Juni 2020) liegen vor:

- Landratsamt Meißen vom 18.08.2020 zu den Belangen Niederschlagsentwässerung, Immissionsschutz, Waldabstand, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Denkmalschutz

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.08.2020 zu den Anforderungen zum Radonschutz und zum Lagerstättengesetz bzw. Geologiedatengesetz

- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement vom 06.08.2020 zu Immissionen auf der benachbarten Gartenanlage und geeigneten grünordnerischen Maßnahmen

- Wasserzweckverband Freiberg vom 19.08.2020 zu Berücksichtigung der bestehenden Wasserleitung bei der Festsetzung von Pflanzungen

- Öffentlichkeit Ö2 vom 06.08.2020 zur Regenentwässerung, Flächeninanspruchnahmen von Ausgleichsmaßnahmen und landwirtschaftlicher Nutzfläche

 

Nossen, 14.02.2025
Christian Bartusch
Bürgermeister

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