Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Gewerbepark Deutschenbora“
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2022 den Bebauungsplan „Gewerbepark Deutschenbora“ in der Fassung vom Oktober 2021 als Satzung beschlossen.
Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung bei der Stadt Nossen, Bauamt, Markt 31, 01683 Nossen während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Montag 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215
Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Weiterhin wird auf § 4 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.