Bekanntmachung der Stadt Nossen zur nachträglichen Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen und fehlenden Flurstücken in das Bestandsverzeichnis

Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 09.12.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 06.12.2022 verfügt, die folgenden Straßen nachträglich in das Bestandsverzeichnis einzutragen:

Beschränkt-öffentliche Wege (BÖW):

  • BÖW 29 Weg vom Spielplatz Deutschenbora bis Wilsdruffer Straße im Ortsteil Deutschenbora
  • BÖW 30 Fußweg zur Radewitzer Höhe im Ortsteil Radewitz
  • BÖW 31 Fußweg am Reißigbach im Ortsteil Wendischbora
  • BÖW 32 Wanderweg von Graupzig nach Pröda
  • BÖW 33 Wanderweg zum Koboldsberg von Pröda nach Perba
  • BÖW 34 Wanderweg von Schleinitzer Straße 15a bis Schulberg 10 im Ortsteil Leuben
  • BÖW 35 Wanderweg von Neumühle Leuben bis Hanno-Günther-Straße im Ortsteil Leuben
  • BÖW 36 Wanderweg von Graupzig 38 bis Burgstädtel (Wäldchen)

Ortsstraßen (OS)

  • OS 104 Hirschfelder Straße im Ortsteil Deutschenbora
  • OS 144 Verbindungsstraße Gewerbestraße bis Augustusberg in Nossen

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 09.12.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 06.12.2022 verfügt die folgenden Bestandsverzeichnisse mit fehlenden Flurstücken fortzuschreiben:

Beschränkt-öffentliche Wege (BÖW)

  • BÖW Nr. 5 Fußweg von Klessig nach Rüsseina mit der Flurstücksergänzung 201/1 der Gemarkung Klessig
  • BÖW Nr. 8 Fußwege von Pinnewitz nach Ziegenhain mit den Flurstücksergänzungen 157/2 der Gemarkung Ziegenhain, 94 der Gemarkung Pinnewitz, 223 der Gemarkung Pinnewitz und 302 der Gemarkung Pinnewitz
  • BÖW Nr. 37 Wanderweg von Graupzig (Mühle) bis Eulitz mit den Flurstücksergänzungen 226, 227, 375 und 75 der Gemarkung Graupzig und 189/9 der Gemarkung Eulitz

Gemeindeverbindungsstraßen (OVS)

  • OVS 25 Raußlitz-Karcha mit den Flurstücksergänzungen 313, 219, 198 und 1992 der Gemarkung Raußlitz und 52, 49, 44/4, 9 und 56 der Gemarkung Karcha
  • OVS 31 Schrebitz-Gallschütz mit den Flurstücksergänzungen 13/1 und 10/9 der Gemarkung Gallschütz und 5/1, 32/2 und 32/1 der Gemarkung Schrebitz

Ortsstraßen (OS)

  • OS 12 Höfgen mit der Flurstücksergänzung 47/3 der Gemarkung Höfgen

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem/den neu angelegten Karteiblatt/Karteiblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.

Die Eintragungsverfügungen mit den Karteiblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Nossen, Markt 31, 01683 Nossen im Vorraum von Zimmer 8 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Nossen, Markt 31, 01683 Nossen einzulegen.

Nossen, den 30.12.2022

C. Bartusch

Bürgermeister

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