Bekanntmachung - Einziehung Ahornweg

Die Stadt Nossen beabsichtigt, gemäß § 8 (4) des Sächsischen Straßengesetzes vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) geändert worden ist, die Ortsstraße Ahornweg, im OT Deutschenbora gelegen, ca. 0,162 m, einzuziehen.

Bezeichnung, Verlauf, Länge, Straßenklasse, Widmungsbeschränkung

Ahornweg, gelegen in Nossen, OT Deutschenbora, abzweigend von Wilsdruffer Straße, ca. 0,162 m, Ortsstraße (Sackgasse), unbeschränkt

Hiermit wird die Absicht der Einziehung gemäß § 8 (4) SächsStrG öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Unterlagen liegen drei Monate bei der Stadt Nossen, Bauamt, Markt 31 in 01683 Nossen in der Zeit

Mo, Mi, Do      09:00 Uhr – 15:30 Uhr

Di                     09:00 Uhr – 17:30 Uhr

Fr                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

C. Bartusch
Bürgermeister

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