Information des Kreisumweltamtes - Wasserentnahme zur Bewässerung aus Gewässern bleibt verboten
Auf Grund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung ist die Wasserführung in den Gewässer im Landkreis Meißen sehr niedrig. Daher wird dringend auf die Einhaltung der verbotenen Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken verwiesen.
Einzelheiten sind in der gültigen „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“ vom 12.07.2019, die im Amtsblatt für den Landkreis Meißen am 02. August 2019 bekanntgemacht wurde, nachzulesen.
Zudem kann die Allgemeinverfügung über folgenden Link erreicht werden:
Allgemeinverfügung Untersagung Wasserentnahme
Landratsamt Meißen
Kreisumweltamt
Untere Wasserbehörde