Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 26. September 2021

Um das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 während der Wahlen für Wähler und Wahlhelfer in den Wahllokalen so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie verstärkt, die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, besteht die Möglichkeit mittels Briefwahl abzustimmen.

Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten alle Wähler auch einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl. Dieser Vordruck muss ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen gesandt werden.

Sie können die Briefwahl auch online für einen begrenzten Zeitraum beantragen. Dazu müssen Sie einfach den entsprechenden Antrag auf unserer Homepage www.nossen.de ausfüllen.

Hinweis: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können über diesen elektronischen Antrag bis Freitag, den 24. September 2021, 18:00 Uhr beantragt werden.

Alle Antragsdaten werden gesichert/verschlüsselt übertragen und ausschließlich für den Zweck der Erstellung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen erhoben bzw. gespeichert. Die Angaben zu Telefon, Fax und E-Mail sind optional, können jedoch für eine kurzfristige Klärung von Fragen oder Unstimmigkeiten hilfreich sein.

Auch die Beantragung per E-Mail ist unter der Adresse: buergerbuero@nossen.de möglich. Hierbei sollte die Anschrift, das Geburtsdatum, die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis (auf der Vorderseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigungsbriefes zu ersehen) vom Antragsteller angegeben werden.

Ab 24. August 2021 besteht die Möglichkeit während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Nossen, Markt 31 die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und vor Ort die Wahl vorzunehmen.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sollte der Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahl-benachrichtigungskarte) bereits ausgefüllt bereitgehalten werden um lange Wartezeiten und Warteschlangen zu vermeiden.

Covid-19-Information: Bitte einen eigenen Schreibstift (kein Bleistift) mitbringen und die Hygienevorschriften beachten!

Um die Ansteckungsgefahr mit Covid-19 zu minimieren, bitten wir unsere Wähler die Briefwahl vorrangig elektronisch oder schriftlich zu beantragen.

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