Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes der Stadt Nossen

Mit Bescheid vom 10.10.2022 Az.: 621.316-3233/2022-66213/2022 hat das Landratsamt des Landkreises Meißen den Flächennutzungsplan der Stadt Nossen in der Planfassung vom Juli 2021 einschließlich der redaktionellen Korrekturen/Ergänzungen gemäß Abwägung vom 12.05.2022 unter Ausnahme räumlicher Teilbereiche genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann die genehmigte Fassung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Stadtverwaltung Nossen,  Bauamt, Markt 31, 01683 Nossen einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs- vorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Nossen, 02.11.2022

C. Bartusch
Bürgermeister

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