Stellenausschreibung Erzieher (m/w/d)

Die Stadt Nossen sucht für ihre Kindereinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Erzieher (m/w/d) für den Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hort-Bereich. Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Teilzeit mit 32 Wochenstunden.

Zu den vielseitigen und interessanten Arbeiten gehören u.a.:

  • Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder gemäß dem Sächsischen Bildungsplan
  • pädagogische und organisatorische Aufgaben
  • Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung
  • kreatives und vertrauensvolles Arbeiten im Team
  • Elternarbeit

Wir erwarten:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) bzw. vergleichbarer Abschluss nach § 1 Abs. 1 SächsQualiVO
  • wünschenswert ist der Abschluss der heilpädagogischen Zusatzqualifikation
  • Kenntnisse im Rahmen des Sächsischen Bildungsplans
  • ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, Sozialkompetenz sowie sehr gute kommunikative Fähigkeiten
  • Freude an der Umsetzung von Projekten
  • Wertschätzung und Achtsamkeit als Grundeinstellung in der täglichen pädagogischen Arbeit
  • wünschenswert ist das Beherrschen eines Instruments

Wir bieten:

  • Vergütung nach TVöD Entgeltordnung VKA, Entgeltgruppe S 08a, nach der jeweils gültigen Fassung
  • zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaub
  • unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • in allen Einrichtungen ein hohes Maß an gestalterischem Spielraum
  • geregelte Arbeits- und Vorbereitungszeiten nach Dienstplan

Schwerbehinderte werden bei Vorliegen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Ihre kompletten, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (u.a. Lebenslauf, Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) richten Sie bitte an: Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Personalabteilung wenden: Frau Rudelt, Tel. 035242/434-436 oder Frau Jähnigen, Tel. 035242/434-36.

Mit der Zusendung Ihrer Unterlagen erklären Sie sich mit deren Weiterleitung an die zuständigen Stellen (z. B. Personalrat) einverstanden.

Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Aufwendungen, insbesondere Bewerbungs- oder Reisekosten werden nicht übernommen.

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