Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Kinderreispässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen muss. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Hinweis

Nicht alle Staaten dieser Welt erkennen den Kinderreisepass als Reisedokument an. Sie sollten sich daher vor jeder Auslandsreise informieren, welche Dokumente Ihr Kind zur Einreise benötigt und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.

Link zum Webauftritt des Auswärtigen Amtes

Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 - 11:00 Uhr    
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr    

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Kleeberg

Tel.: 035242-434-19

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

- 1 aktuelles biometrisches Passbild (Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben)

- Geburtsurkunde

- bisheriger Kinderausweis / Kinderreisepass falls vorhanden

Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig.

Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie beide Ausweisdokumente vorzulegen. Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung bzw. Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen. Das Kind, der bzw. die Jugendliche müssen bei der Beantragung von Pässen zur Identitätsprüfung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kinder im Antrag unterschreiben.

Gültigkeit

1 Jahre oder maximal bis zum 12. Lebensjahr

Kosten / Gebühren

Gebühr: 13,00 EUR

Verlängerung / nachträgliche Änderungen: 6,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.