Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Kinderreispässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen muss. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Hinweis
Nicht alle Staaten dieser Welt erkennen den Kinderreisepass als Reisedokument an. Sie sollten sich daher vor jeder Auslandsreise informieren, welche Dokumente Ihr Kind zur Einreise benötigt und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.
Link zum Webauftritt des Auswärtigen Amtes
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09:00 - 11:00 Uhr | ||
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Bürgerbüro
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Kleeberg
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de
Erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben)
- Geburtsurkunde
- bisheriger Kinderausweis / Kinderreisepass falls vorhanden
Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig.
Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie beide Ausweisdokumente vorzulegen. Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung bzw. Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen. Das Kind, der bzw. die Jugendliche müssen bei der Beantragung von Pässen zur Identitätsprüfung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kinder im Antrag unterschreiben.
Gültigkeit
1 Jahre oder maximal bis zum 12. Lebensjahr
Kosten / Gebühren
Gebühr: 13,00 EUR
Verlängerung / nachträgliche Änderungen: 6,00 EUR
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.