Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 12.12.2025 (Beschluss Nr. 2025-BA-0104-2) den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ in der Fassung vom 14.11.2025 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung (1 Blatt) beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
In der Stadt Nossen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als stellvertretender Amtsleiter Finanzen (m/w/d) mit dem Ziel der Übernahme des Amtes ab 01.01.2027 zu besetzen.
Die Teilsanierung des Sportlerheims auf dem Veranstaltungs- und Fußballgelände in Leuben ist erfolgreich abgeschlossen. Das Gebäude wurde umfassend modernisiert und zu einer barrierefreien Begegnungsstätte für Vereine und Bürger umgestaltet.
Liebe Eltern, aufgrund akuter und unplanbarer personeller Engpässe stehen wir vor besonderen Herausforderungen im Hort Raußlitz. Aufgrund der personellen Engpässe werden die Öffnungszeiten
Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023 bis 2027 zur Einreichung von LEADER Vorhaben auf. Der Aufruf ist hier gekürzt dargestellt. Die vollständigen Aufrufe finden Sie unter www.klosterbezirk-altzella.com.