Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 (Beschluss Nr. 2025-BA-0083) die Ergänzung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Nossen-Süd“ in der Fassung vom 28.08.2025 beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Änderung des Geltungsbereiches und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB Nach Auswertung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes im Frühjahr 2025 wurde eine erneute Änderung des Geltungsbereiches und der Planung erforderlich. Wesentliche planungsrechtliche Änderungen gegenüber dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes sind:
Die von der Stadt Nossen aufgrund des § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, am 01.07.2024 erlassene Satzung über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 2. Erweiterung“ wird mit Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2025 wie folgt geändert:
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 2. Erweiterung“ gegenüber dem im Aufstellungsbeschluss beschlossenen Geltungsbereich geändert (Beschluss Nr. 2025-BA-0043-1).
Einfacher Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Nord“ Billigungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den EinfachenBebauungsplan„Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Nord“ in der Fassung vom 02.04.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 2025-BA-0030-1).