Ergänzungssatzung "Zetta Flurstück 23"

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2015 den Abwägungs- und den Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“ in der Fassung vom September 2015 gefasst.

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung mit Begründung in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt zu den bekannten öffentlichen Dienstzeiten -  einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.

12.12.2015

Uwe Anke
Bürgermeister