Nachbeurkundungen
Allgemeine Informationen
Für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die sich im Ausland ereignet haben, gibt es die Möglichkeit, den Personenstandsfall in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Bei Geburt: Die Person, deren Geburt im Ausland nachbeurkundet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Bei Tod: Der Verstorbene muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft: Einer der Ehegatten/Lebenspartner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Zuständige Stelle
Standesamt
Frau Naumann
Tel.: 035242-434 -22
a.naumann@nossen.de
standesamt-nossen@kin-sachsen.de
Servicezeiten Standesamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen dazu benötigt werden erfahren Sie hier im Standesamt.
Kosten / Gebühren
Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019