Abwasserangelegenheiten
Wasser wird auf vielfältige Weise genutzt. Unter anderem wird es durch die Nutzung in privaten Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen verunreinigt und zu Abwasser. Bevor es in ein Gewässer eingeleitet und dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt werden kann, muss es gereinigt werden. Auch Niederschlagswasser muss teilweise behandelt werden. Soweit schadlos möglich, sollte Niederschlagswasser allerdings möglichst an Ort und Stelle versickert werden. Die Abwasserbeseitigung ist nach dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) eine Pflichtaufgabe der Kommunen in ihrem eigenen Wirkungskreis. Die Beseitigung ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, die über einen Regiebetrieb, einen kommunalen Eigenbetrieb, über privatrechtliche kommunale Werke, Zweckverbände oder durch Beauftragung privater Firmen erfolgen kann. Die Abwasserbeseitigung erfolgt zunächst über die Kanalisation, die durch häuslichen oder gewerblichen Gebrauch verunreinigtes Abwasser entweder getrennt (Trennkanalisation) oder zusammen mit Niederschlagswasser (Mischkanalisation) aufnimmt. Die Abwasserbeseitigung hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Kommunales Abwasser kann in öffentlichen (meist zentralen) oder in nicht-öffentlichen (privaten, dezentralen) Anlagen gereinigt werden. Für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Sachgebietsleiter Abwasser
Herr Wagner
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Abwasserbeseitigungskonzept
Investvorbereitung / Baubetreuung
Satzungen
Abwassergebühren
Anschlusswesen Teilgebiet Nossen- Stadt
Kleinkläranlagen Teilgebiet Nossen- Stadt
Abwasserabgabe Teilgebiet Nossen- Stadt
Indirekteinleitungen
SB Abwasser
Frau Rudolf
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Auftrags- und Lieferscheinverwaltung
Kontenabstimmung
Abrechnung Betriebskosten
Statistik Verbrauch / Entsorgung
Abwasser- Absetzungen Teilgebiet Nossen- Stadt
SB Kleinkläranlagen / Anschlusswesen
Frau Mauermann
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Anschlusswesen Teilgebiet Nossen- Land
Kleinkläranlagen Teilgebiet Nossen- Land
Abwasserabgabe Teilgebiet Nossen- Land
Fäkalschlammentsorgung
Wartungsprotokolle Kleinkläranlagen
Sprechzeiten SG Abwasser
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Gesetzliche Grundlagen
Europäisches Recht
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Bundesrecht
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Sächsisches Landesrecht
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung vom 08.08.2013
Kleinkläranlagenverordnung
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz
Ortsrecht
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung (PDF, 1,1 MB)
Satzung zur Umlage der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter - Kleineinleitersatzung (PDF, 471 kB)
Formulare
Antrag zum Anschluss an bzw. zum Einleiten in das öffentliche Abwassernetz (PDF, 120 kB)
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