Abwasserangelegenheiten

Wasser wird auf vielfältige Weise genutzt. Unter anderem wird es durch die Nutzung in privaten Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen verunreinigt und zu Abwasser. Bevor es in ein Gewässer eingeleitet und dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt werden kann, muss es gereinigt werden. Auch Niederschlagswasser muss teilweise behandelt werden. Soweit schadlos möglich, sollte Niederschlagswasser allerdings möglichst an Ort und Stelle versickert werden. Die Abwasserbeseitigung ist nach dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) eine Pflichtaufgabe der Kommunen in ihrem eigenen Wirkungskreis. Die Beseitigung ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, die über einen Regiebetrieb, einen kommunalen Eigenbetrieb, über privatrechtliche kommunale Werke, Zweckverbände oder durch Beauftragung privater Firmen erfolgen kann. Die Abwasserbeseitigung erfolgt zunächst über die Kanalisation, die durch häuslichen oder gewerblichen Gebrauch verunreinigtes Abwasser entweder getrennt (Trennkanalisation) oder zusammen mit Niederschlagswasser (Mischkanalisation) aufnimmt. Die Abwasserbeseitigung hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Kommunales Abwasser kann in öffentlichen (meist zentralen) oder in nicht-öffentlichen (privaten, dezentralen) Anlagen gereinigt werden. Für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Sachgebietsleiter Abwasser

Herr Wagner

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Abwasserbeseitigungskonzept

Investvorbereitung / Baubetreuung

Satzungen

Abwassergebühren

Anschlusswesen Teilgebiet Nossen- Stadt

Kleinkläranlagen Teilgebiet Nossen- Stadt

Abwasserabgabe Teilgebiet Nossen- Stadt

Indirekteinleitungen

SB Abwasser

Frau Rudolf

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Buchhaltung und Controlling

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Kontenabstimmung

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Statistik Verbrauch / Entsorgung

Abwasser- Absetzungen Teilgebiet Nossen- Stadt

SB Kleinkläranlagen / Anschlusswesen

Frau Mauermann

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Anschlusswesen Teilgebiet Nossen- Land

Kleinkläranlagen Teilgebiet Nossen- Land

Abwasserabgabe Teilgebiet Nossen- Land

Fäkalschlammentsorgung

Wartungsprotokolle Kleinkläranlagen

Sprechzeiten SG Abwasser

Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Gesetzliche Grundlagen

Europäisches Recht

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Bundesrecht

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV)

Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

Sächsisches Landesrecht

Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung vom 08.08.2013

Kleinkläranlagenverordnung

Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz

Ortsrecht

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung (PDF, 1,1 MB)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung - Abwassergebührensatzung (PDF, 652 kB)

Satzung zur Umlage der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter - Kleineinleitersatzung (PDF, 471 kB)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben - Fäkaliensatzung (PDF, 617 kB)

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