Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen

Allgemeine Informationen

Das Standesamt Nossen ist zuständig für die Stadt Nossen sowie die Ortsteile der ehem. Gemeinden Deutschenbora, Heynitz und Ketzerbachtal. Für die Ortsteile der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz ist bis auf weiteres das Standesamt Lommatzsch zuständig.

Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften sind im Rathaus in Nossen im Trauzimmer (bis 25 Personen) möglich. Sie können sich auch auf Schloss Heynitz, Schloss Nossen sowie im Kloster Altzella das Ja-Wort geben.

Die Eheschließungen können während der Dienstzeiten des Standesamtes oder nach Absprache mit der Standesbeamten auch außerhalb der Dienstzeiten erfolgen. Die Terminvergabe für standesamtliche Eheschließungen erfolgt ausschließlich im Standesamt Nossen. Vorreservierte Anmeldungen bei Dritten werden bei der Terminvergabe nicht berücksichtigt.

Die Terminvergabe für das folgende Jahr beginnt ab September des laufenden Jahres. Verbindlich wird der Termin erst mit der Anmeldung der Eheschließung. Bis dahin trägt der vorgemerkte Termin einen optionalen Reservierungsstatus.

Bei Eheschließungen mit Auslandsberührung ist eine Beratung vorab unbedingt erforderlich!

Die Eheschließung kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung sollte persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden. Ist einer der Verlobten verhindert, kann die Anmeldung auch mit einer Vollmacht allein angemeldet werden.

Ehefähigkeitszeugnis

Für eine Eheschließung im Ausland ist ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente zu informieren, ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt notwendig.

Zuständige Stelle

Standesamt

Frau Naumann

Tel.: 035242-434 -22

a.naumann@nossen.de

standesamt-nossen@kin-sachsen.de

Servicezeiten Standesamt

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis bzw. Reisepass von beiden Verlobten (im Original)

Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung (zeitnah ausgestellt)

Geburtsurkunde, wenn der/die Verlobte in Nossen geboren ist, die Trauung in Nossen stattfinden soll

beglaubigte Ablichtung/beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister in allen anderen Fällen

Heiratsurkunde der letzten Ehe mit dem Vermerk der Auflösung der Ehe oder Heiratsurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten, wenn die Verlobten bereits verheiratet waren

Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder unter 18 Jahren, Sorgerechtserklärung

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Aufnahme und Beurkundung von Namenserklärungen

Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses

Nachbeurkundungen

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