Gewerbeabmeldung

Allgemeine Informationen

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Die Abmeldung des Gewerbes ist unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde oder Stadt vorzunehmen. Eine verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Ordnungsamt / Gewerbeangelegenheiten

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-433

ordnungsamt@nossen.de

Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Vorsprache

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Vertretung: entsprechende Vollmacht samt Unterschrift im Original und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers in Kopie sowie Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • Aufenthaltstitel bei Ausländern, die nicht der EU angehören

Kosten/Gebühren

  • Gewerbeabmeldung – 24,00 EUR

Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Melden Sie das Gewerbe per Post oder E‐Mail ab, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung. Bei postalischer oder elektronischer Übermittlung der Gewerbeabmeldung muss derzeit mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.