Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wendischbora, in der Fassung vom 14.12.2012, wurde in der Stadtratssitzung am 14.12.2012 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom 14.12.2012 wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung mit der Begründung in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen, während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach 3 214 Abs. § Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nossen, den 17.12.2012

Uwe Anke
Bürgermeister

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Wendischbora

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Wendischbora - Begründung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Wendischbora - Karte