Ordnungsamt und Gewerbeangelegenheiten
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner bei Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - für alle Einwohner, Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibenden.
Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde
Ordnungsamt / Marktwesen
Vollzugsaufgaben des Ordnungsamtes
Gemeindlicher Vollzugsdienst
Die Aufgaben des gemeindlichen Vollzugsbediensteten sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Wahrnehmung polizeilicher Vollzugs-aufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19. September 1991, geändert durch Verordnung vom 23. August 2001 geregelt und umfassen:
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
- Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen
- Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen
- Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesen
- Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzer dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung
- Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen
- Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss
- Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Vollzug der Vorschriften zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Zur Erfüllung der polizeilichen Vollzugaufgaben hat die Stadt Nossen als Ortspolizeibehörde einen gemeindlichen Vollzugsbediensteten (GVD) im Einsatz. Zu den Vollzugsaufgaben gehören alle Außendiensttätigkeiten zur Vorbereitung polizeilicher Anordnungen wie Überwachungen, Kontrollen und Ermittlungen. Den gemeindlichen Vollzugsbediensteten sind vorgenannte Vollzugsaufgaben, außer Punkt 9 übertragen.
Um geordnete Verhältnisse auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Parkanlagen und öffentlichen Grünflächen zu gewährleisten, ist der Vollzugsbedienstete regelmäßig im Stadtgebiet unterwegs.
Vorrangige Aufgaben sind hierbei:
- Streifengänge zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dabei Erfassen von Ordnungswidrigkeiten, Meldung an zuständige Stellen, Ermittlungsaufgaben, Dokumentationsarbeiten,
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug,
- Ansprechpartner und Helfer für die Bürger und Gewerbetreibenden in kritischen Situationen,
- Deeskalation bei Streitigkeiten.
Die Verfolgung von Straftaten ist und bleibt Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Polizei kann durch den Gemeindevollzugsdienst nicht ersetzt werden. Eine gegenseitige Unterstützung und engere Zusammenarbeit werden stets angestrebt.