Anerkennung der Vaterschaft

Allgemeine Informationen

Das Standesamt Nossen ist zuständig für die Stadt Nossen sowie die Ortsteile der ehem. Gemeinden Deutschenbora, Heynitz und Ketzerbachtal. Für die Ortsteile der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz ist bis auf weiteres das Standesamt Lommatzsch zuständig.

Zur Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt müssen beide Elternteile gemeinsam erscheinen. Dafür benötigt werden die Geburtsurkunden und gültige Lichtbildausweise der Eltern.

Zuständige Stelle

Standesamt

Frau Naumann

Tel.: 035242-434 -22

a.naumann@nossen.de

standesamt-nossen@kin-sachsen.de

Servicezeiten Standesamt

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes

Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Vater

Geburtsurkunde Vater

Kosten / Gebühren

Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1592 (Vaterschaft)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1594 - 1598 (Anerkennung der Vaterschaft)

Personenstandsgesetz (PStG) § 44 (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft)

Verwandte Themen

Aufnahme und Beurkundung von Namenserklärungen

Nachbeurkundungen

Ausstellung von Urkunden