Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann noch erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie sich nicht in Nossen abzumelden. Sie melden sich lediglich an Ihrem neuen Wohnort an.
Die Abmeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte die Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, so sind eine entsprechende Vollmacht und die Personalausweise / Pässe beider Personen mitzubringen.
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile.
Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Abmeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.
Wenn Sie von Nossen in das Ausland ziehen, können Sie sich frühestens eine Woche vor dem geplanten Wegzug abmelden. In diesem Fall ist auch die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug erforderlich. Ihre hiesige Nebenwohnung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Ordnungsamt / Gewerbeangelegenheiten
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-433
ordnungsamt@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Greschner
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- eventuell Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt vom Wohnungsgeber)
- schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
- gegebenenfalls Vollmacht
Kosten / Gebühren
- gebührenfrei