Ummeldung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie innerhalb von Nossen umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde umzumelden. Bei der Ummeldung ist die Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug zwingend erforderlich. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.

Die Ummeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte die Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, so sind eine entsprechende Vollmacht und die Personalausweise / Pässe beider Personen mitzubringen.

Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Nossen wird die Ummeldung direkt erfasst und Sie brauchen kein Formular ausfüllen. Bei einer umzumeldenden Familie (Ehepaar) reicht es aus, wenn eine der meldepflichtigen Personen die Ummeldung übernimmt.

Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile.

Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Pflicht zur Ummeldung den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten).

Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Ummeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Servicezeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 - 11:00 Uhr    
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr    

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Kleeberg

Tel.: 035242-434-19

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Wohnungsgeberbestätigung

Kosten / Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)