Ummeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Wenn Sie innerhalb von Nossen umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde umzumelden. Bei der Ummeldung ist die Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug zwingend erforderlich. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
Die Ummeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte die Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, so sind eine entsprechende Vollmacht und die Personalausweise / Pässe beider Personen mitzubringen.
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile.
Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Pflicht zur Ummeldung den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten).
Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Ummeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt vom Wohnungsgeber)
- schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
- gegebenenfalls Vollmacht
Kosten / Gebühren
- gebührenfrei