Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter bzw. die Vertreterin die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Führungszeugnisarten

„Privatführungszeugnis" für persönliche Zwecke - wird an den Antragssteller geschickt

„Behördenführungszeugnis" zur Vorlage bei einer deutschen Behörde - wird direkt an die Behörde geschickt

„Erweitertes Führungszeugnis" für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder sein werden

„Europäisches Führungszeugnis“ für Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Antragstellung

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie durch persönliche Vorsprache des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters im Bürgerbüro stellen. Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Seit dem 01.09.2014 kann man mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises auch online ein Führungszeugnis beantragen.

Des Weiteren kann der Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de gestellt werden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit frei geschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät / App auf dem Smartphone.

BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 - 11:00 Uhr    
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr    

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Kleeberg

Tel.: 035242-434-19

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Bei einem „Behördenführungszeugnis" die Angabe des Verwendungszwecks sowie genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde.

Bei einem „erweitertem Führungszeugnis" die schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt.

Kosten / Gebühren

Führungszeugnis: 13,00 EUR

Erweitertes Führungszeugnis: 13,00 EUR

Europäisches Führungszeugnis: 13,00 EUR

Gebührenbefreiung

Das Bundesamt für Justiz kann die Gebühr erlassen, wenn es anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Mittellosigkeit) oder aus sonstigen Gründen (besonderer Verwendungszweck) geboten erscheint.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Europäische Führungszeugnisse können eine Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen haben.