Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter bzw. die Vertreterin die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Seit dem 01.09.2014 kann man mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de ein Führungszeugnis beantragen. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät/App auf dem Smartphone.
Führungszeugnisarten
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- „Privatführungszeugnis“ für persönliche Zwecke – wird an den Antragssteller geschickt
- „Behördenführungszeugnis“ zur Vorlage bei einer deutschen Behörde – wird direkt an die Behörde geschickt
- „Erweitertes Führungszeugnis“ für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder sein werden
- „Europäisches Führungszeugnis“ für Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Justiz-Bundeszentralregister und werden in Bonn ausgestellt.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Erforderliche Unterlagen
- gültiges amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
- bei „Behördenführungszeugnis“ die Angabe des Verwendungszwecks sowie genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde
- bei „Erweitertem Führungszeugnis“ die schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses bei Ihnen vorliegen
Kosten / Gebühren
- „Privatführungszeugnis“ – 13,00 EUR
- „Behördenführungszeugnis“ – 13,00 EUR
- „Erweitertes Führungszeugnis“ – 13,00 EUR
- „Europäisches Führungszeugnis“ – 13,00 EUR
- Gebührenbefreiung wird im Einzelfall vom Bürgerbüro geprüft
Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Europäische Führungszeugnisse können eine Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen haben.