Personalausweis / Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis wird bereits seit dem 01.11.2010 ein neuer Personalausweis ausgegeben. Über die wesentlichen Funktionen möchten wir Sie kurz informieren:

Der neue Personalausweis hat die Größe einer Scheckkarte.

Da im Ausweis ein Chip integriert ist, besteht die Möglichkeit, sich einfach, sicher und zuverlässig in der Online-Welt auszuweisen. Diese Online-Ausweisfunktion wird auch „eID-Funktion“ oder „elektronischer Identitätsnachweis“ genannt.

Die Nutzung der eID-Funktion ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich und nicht verpflichtend. Auf Wunsch kann sie jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.

Auf dem Chip im Ausweis werden neben Ihren persönlichen Daten auch die biometrischen Daten, wie das digitale Lichtbild abgelegt. Seit 1. August 2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Diese so genannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Mit ihnen kann durch einen Abgleich zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch die berechtigte Inhaberin bzw. der berechtigte Inhaber ist.

Alle Daten sind gegen unberechtigtes Auslesen und Verändern geschützt. Die biometrischen Daten können nur von dazu speziell gesetzlich ermächtigten Behörden (wie Polizei, Zoll, Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden) ausgelesen werden. Eine Übermittlung der biometrischen Daten im Rahmen der Online-Ausweisfunktion ist technisch ausgeschlossen.

Alle alten gültigen Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Eine Beantragung des neuen Personalausweises ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente

Fingerabdrücke

Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Beantragung

Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen / vorläufigen Personalausweisen können nur persönlich gestellt werden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 - 11:00 Uhr    
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr    

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Kleeberg

Tel.: 035242-434-19

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

- 1 aktuelles biometrisches Passbild (Fotomustertafel für biometrische Passbilder)

- bisheriger Personalausweis und Personalausweis

- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Urkunde der Namensänderung, Registrierschein etc.

Bei der Beantragung von Personaldokumenten für Kinder und Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie beide Ausweisdokumente vorzulegen. Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung bzw. Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.

Gültigkeit

bis vollendetem 24. Lebensjahr – 6 Jahre

ab vollendetem 24. Lebensjahr – 10 Jahre

Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Kosten / Gebühren

  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 EUR

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 EUR

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Bearbeitungsdauer

Personalausweis: 2 – 3 Wochen

Vorläufiger Personalausweis: Ausstellung erfolgt sofort bei Beantragung

Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, so besteht die Möglichkeit eine Person zu bevollmächtigen.

Zur Abholung muss die bevollmächtigte Person dann die Vollmacht, Ihren alten Personalausweis und den eigenen Personalausweis/Reisepass mitbringen.

Rechtsgrundlagen

PAuswG

PAuswV

PAuswGebV

Verwandte Themen

Kinderreisepass

Reisepass