Reisepass / Vorläufiger Reisepass

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich benötigen Sie einen Reisepass bei Reisen ins Ausland. In einigen Staaten – vor allem in Europa – reicht auch ein Personalausweis zur Einreise. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands oder dem Auswärtigen Amtes. Link zum Webauftritt des Auswärtigen Amtes

In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert in der Regel bis zu fünf Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass eine höhere Gebühr anfällt.

In ganz dringenden Fällen (z. B. drei Tage vor Antritt einer Reise) können Sie sich einen vorläufigen Reisepass sofort ausstellen lassen. Die Gültigkeit dieses Ausweisdokumentes wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), so dass keine Fingerabdrücke erfasst werden. Dieses Ausweisdokument wird von den meisten Ländern anerkannt. In einigen Ländern (z. B. in den USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich gestellt werden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 12 Monate) gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
  • Geburts- oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)

Erforderliche Unterlagen bei Kindern unter 18 Jahren

  • Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung (wenn Vater nicht mit auf der Geburtsurkunde steht) und Sorgerechtsbeschluss
  • aktuelles Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
  • schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (Formular auf Homepage erhältlich)
  • das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein

Gültigkeit

  • bis 24 Jahre – 6 Jahre
  • ab 24 Jahre – 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass – max. 1 Jahr

Kosten / Gebühren

Reisepass mit 32 Seiten:

  • bis 24 Jahre – 37,50 EUR
  • ab 24 Jahre - 70,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten:

  • bis 24 Jahre – 59,50 EUR
  • ab 24 Jahre – 82,00 EUR

Reisepass im Expressverfahren (32 Seiten/48 Seiten):

  • bis 24 Jahre – 69,50 EUR/91,50 EUR
  • ab 24 Jahre – 92,00 EUR/114,00 EUR

Änderung des Wohnorts im Reisepass:

  • gebührenfrei

vorläufiger Reisepass:

  • ab 0 Jahre - 26,00 EUR

Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass - 3 bis 4 Wochen
  • Reisepass im Expressverfahren - bis zu fünf Werktagen
  • vorläufiger Reisepass - sofort

Rechtsgrundlagen

Paßgesetz (PaßG)